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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge der wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG. Bei Vertragsabschluss anerkennen Sie diese AGB’s ausdrücklich.

  2. Die mit uns geschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringungen einer vereinbaren Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schuldet wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Beratung und Betreuung bereitet die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor; ersetzt sie aber in keinem Fall. Der Auftraggeber hat laut Arbeitsschutzgesetz nach wie vor die Verantwortung.

  3. wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG kann den Beratungs-, Dienstleistungs- oder Schulungsauftrag ganz oder teilweise durch kompetente Mitarbeiter oder gewerbliche Partner durchführen lassen.

  4. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsvertrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes und dem Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten der wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG gewährleisten.

  5. Dem Unternehmensberater werden ausnahmslos alle, für die Erfüllung Ausführung des Beratungsauftrages, notwendige Unterlagen rechtzeitig vorgelegt. Des Weiteren werden vom Auftraggeber der wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG alle Vorgänge zur Kenntnis gebracht, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Informationen etc. die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

  6. Es ist erforderlich, dass der Unternehmensberater über vorher durchgeführt und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.

  7. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

§ 2 Geltungsbereich und Umfang

  1. Die Gültigkeit dieser Allg. Geschäftsbedingungen kann nur und ausschließlich schriftlich und vor Erteilung des Beratungsauftrags außer Kraft gesetzt werden. Zur Gültigkeit der Außerkraftsetzung muss diese durch wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt werden.

  2. Sämtliche Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erteilt werden, sie unterliegen ab dem Moment diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anfordern.

  3. wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG erbringt seine Leistungen in mündlicher oder schriftlicher Form.

  4. Der Beratungsumfang wird zwischen dem Auftraggeber und wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG vereinbart. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Beratungstätigkeit. Die Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

§ 3 Berichterstattung

  • Der Unternehmensberater verpflichtet sich über seine Arbeit Bericht zu erstatten. Am Ende des Beratungsauftrags wird das Ergebnis seiner Arbeit entweder als schriftlicher Bericht oder als Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der Beratungsauftrag.

§ 4 Schutz des geistigen Eigentum des Beraters

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die; im Zuge des Beratungsauftrages durch wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG erstellten Unterlagen und Informationen; den Mitarbeitern und Partnern nur für die Erfüllung des Auftrages Verwendung finden. Gleich in welcher Form diese Unterlagen oder Informationen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters, in jeglicher Art und Form, an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung der wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG zulässig. Eine Haftung der wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG gegenüber Dritten wird damit nicht begründet.

  2. Berufliche Äußerungen des Unternehmensberaters dürfen nicht zu Werbezwecken des Auftraggebers verwendet werden. Ein Verstoß berechtigt Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführter Aufträge, der Honoraranspruch bleibt bestehen.

  3. Das Urheberrecht aller im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen verbleibt bei wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG.

  4. Die erstellten Beratungsleistungen sind das geistige Eigentum der Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG. Das Nutzungsrecht gilt daher, auch nach Bezahlung des Honorars, ausschließlich für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Die Weitergabe durch den Auftraggeber zieht Schadenersatzansprüche nach sich, auch im Zuge der Auflösung des Unternehmens oder bei kurzfristiger Überlassung zu Reproduktionszwecken. Die Höhe der Schadenersatzansprüche richtet sich nach dem wirtschaftlichen Schaden der Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG durch die Weitergabe der Informationen entstanden ist.

§ 5 Haftung

  1. Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG haftet, außer im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, in einer dem Vertragszweck gefährdenden Weise oder im Fall der Übernahme einer Garantie nicht für Schäden. Im Übrigen richten sich Gewährleistung und Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Für Schäden, die im Anschluss an die Beratungsleistung der Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG, bei der Umsetzung durch den Auftraggeber entstehen, haftet grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser setzt das vorgeschlagene Konzept der Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG eigenverantwortlich um.

  3. Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für sachliche Richtigkeit der Daten/Informationen und ihr Vollständigkeit obliegt dem Auftraggeber.

§ 6 Honoraranspruch

  1. Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistung Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe des Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Der Berater hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Bei Verträgen für die sicherheitstechnische Beratung und Betreuung des Auftragsgebers hinsichtlich der Mitarbeiter, Führungskräfte und deren Arbeitsplätze gem. den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und den weiteren Verordnungen gilt:

    a) Der Auftragnehmer erhält ein Honorar gem. dem unterbreitenden Angebot bzw. gem. Vertragsvereinbarung.

    b) Des Weiteren gelten folgende Zuschläge bei Arbeitszeiten:

    + 25% für die ersten zweit täglichen Mehrarbeitsstunden (5.00-7.00 h / 17.00 – 19.00 h)

    + 50% ab der dritten täglichen Mehrarbeitsstunden (Nachtarbeit 19.00 – 6.00 h)

    + 50% Samstagsarbeit

    + 100% Sonntagsarbeit

    + 150% Feiertagsarbeit

    c) Übernachtungspauschale, Bahn, Taxi etc. wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet

    d) Fahrtkosten: 0,45 €/km

    Die Beträge verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer

  3. Der Vertrag wird, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für die gesamte Projektdauer (von Auftragserteilung –faktischer Projektbeginn wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG- bis Abschluss/Beendigung der Durchführung von Bautätigkeiten des jeweils zu bezeichnenden Bauprojektes).

  4. Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Sie wird so eingeteilt, wie es für beide Vertragspartner notwendig und zweckmäßig ist.

  5. Alle Forderungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Gem. § 286 Abs. 3 BGB gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn der Ausgleich der Rechnung(en) nicht innerhalb von 14 Tagen vollständig erfolgt. Wagner | FIS consulting GmbH & Co. KG berechnet Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Mahnkosten.

§ 7 Verschwiegenheitsverpflichtung

  1. Der Unternehmensberater, seine Mitarbeiter und die ggfs. hinzugezogenen Personen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsbeziehungen. Auch nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

  2. Nur der Auftraggeber kann den Unternehmensberater von seiner Schweigepflicht entbinden, dies hat zwingend schriftlich zu erfolgen.

  3. Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dr itten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zugänglich zu machen.

  4. Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratungsauftrags zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Unternehmensberater gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

§ 8 Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  2. Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist Emsdetten

  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die aktuell gesetzlich gültige Bestimmung.

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