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Arbeitssicherheit in der Industrie

Industrie 4.0: Handlungsfelder für den Arbeitsschutz

Die industrielle Arbeitswelt verändert sich hin zu einer Industrie 4.0. Betroffen sind alle Bereiche der Produktion, Logistik und des Transports. Auf welchen Feldern durch neue Risiken Handlungsbedarf für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besteht, aber auch wo sich neue Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheit ergeben, beschreiben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), in einem Positionspapier. Es dient als „Kursbuch“ für die Prävention der kommenden Jahre.

 

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Rund 15 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland hängen direkt oder indirekt von der produzierenden Wirtschaft ab. Sie alle verändern sich – mehr oder weniger stark – weil Digitalisierung Menschen, Maschinen, Prozesse, Daten und letztlich Produkte immer enger vernetzt. Kooperative Systeme aus Technik und Mensch, die auch künstliche Intelligenz einbeziehen, sind charakteristisch für das, was wir als „Industrie 4.0“ bezeichnen. „Weil die Branchen unterschiedliche Technologieniveaus haben, verläuft der Prozess hin zu einer Industrie 4.0 unterschiedlich schnell“, sagt Dr. Michael Huelke, Experte für neue Technologien im Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). Die Frage, ob und inwieweit Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten dadurch beeinträchtigt oder auch befördert werden können, stelle sich aber grundsätzlich. Huelke: „Denken wir beispielsweise an Robotik oder Assistenzsysteme wie Datenbrillen: Sie sollen entlasten und unterstützen; sie bergen aber auch neue Unfallrisiken, können die Menschen überfordern oder in falscher Sicherheit wiegen.“
 
Technologiebezogene Fragen stehen für die gesetzliche Unfallversicherung im Zentrum der Präventionsüberlegungen: Wie lässt sich Datensicherheit in hoch vernetzten Systemen gewährleisten und aktuell halten? Welche Konzepte ermöglichen eine verlässliche Risiko- und Gefährdungsbeurteilung von sich selbst organisierenden Maschinen und Anlagen? Welchen Einfluss haben Assistenzsysteme auf das Risikoverhalten der Beschäftigten? Huelke: „Ein weiterer Blick gilt der Organisation. Das heißt, dass wir Arbeitsbedingungen noch stärker ganzheitlich beurteilen müssen. Die selektive Betrachtung von Einzelaspekten – nur Sicherheit, nur Ergonomie oder nur kognitive Belastung – wird den komplexen Zusammenhängen in Industrie 4.0 nicht mehr gerecht.“
 
Schließlich bietet auch der Mensch selbst Ansatzpunkte für zielgerichtete Prävention: Industrie 4.0 braucht zum Beispiel neue Kompetenzen in der Mitarbeiterführung, damit auch Führen auf Distanz oder in altersgemischten Teams funktioniert. Zudem sind neue und angepasste Qualifikationsinhalte und -methoden erforderlich: Mobiles Lernen, arbeitsintegriertes oder alternsgerechtes Lernen sind Beispiele. Das Positionspapier zur Industrie 4.0 beleuchtet Licht- und Schattenseiten der Entwicklung und leitet daraus eindeutige Handlungsfelder für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ab. Es ist damit Arbeitsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung selbst und für alle, die Verantwortung für sichere und gesunde Arbeit tragen.

 

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